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   BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11   

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https://dejure.org/2012,36726
BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11 (https://dejure.org/2012,36726)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2012 - V ZB 232/11 (https://dejure.org/2012,36726)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - V ZB 232/11 (https://dejure.org/2012,36726)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei fehlender Aushändigung des Haftverlängerungsantrags vor der Anhörung eines in sein Heimatland Marokko abgeschobenen Ausländers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; FamFG § 62; FamFG § 425 Abs. 3
    Anforderungen an eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei fehlender Aushändigung des Haftverlängerungsantrags vor der Anhörung eines in sein Heimatland Marokko abgeschobenen Ausländers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11
    Allein das rechtliche Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung erlaubt nicht die Stellung eines Feststellungsantrags losgelöst von dem jeweiligen Rechtsschutzsystem, sofern es dem Betroffenen - wie hier - zumutbar und möglich war, eine von der Verfahrensordnung bereitgestellte Rechtsschutzmöglichkeit zu ergreifen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143, 144 Rn. 8 und vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 201 Rn. 15).

    bb) Anders ist es jedoch für die Zeit vom Eingang eines Antrags auf Haftaufhebung gemäß § 426 Satz 1 FamFG an bei dem Gericht, da sich dieser nicht nur auf neue Umstände, sondern auch auf Einwände gegen die Anordnung der Haft stützen kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 201 Rn. 17 und vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris).

    Hat sich der Antrag auf Haftaufhebung danach (hier durch den Ablauf des Zeitraums, für den die Haftverlängerung angeordnet worden war) erledigt, so kann das Verfahren in der Beschwerdeinstanz mit dem Antrag fortgesetzt werden, die Rechtsverletzung des Betroffenen festzustellen (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 201 Rn. 18, vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris und vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, Rn 12, juris).

  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11
    Notwendig ist aber auch in diesen Fällen stets, dass ein schriftlicher Haftantrag der Behörde dem Betroffenen vor seiner Anhörung in vollständiger Abschrift ausgehändigt wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 und vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9, juris).

    Andernfalls kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene nicht in der Lage war, zu sämtlichen Angaben der Behörde Stellung zu nehmen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, aaO und vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9 aaO).

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11

    Abschiebehaftverfahren: Notwendige Aushändigung eines - übersetzten -

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11
    Notwendig ist aber auch in diesen Fällen stets, dass ein schriftlicher Haftantrag der Behörde dem Betroffenen vor seiner Anhörung in vollständiger Abschrift ausgehändigt wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 und vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9, juris).

    Andernfalls kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene nicht in der Lage war, zu sämtlichen Angaben der Behörde Stellung zu nehmen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, aaO und vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9 aaO).

  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 318/10

    Erstreckung der Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11
    bb) Anders ist es jedoch für die Zeit vom Eingang eines Antrags auf Haftaufhebung gemäß § 426 Satz 1 FamFG an bei dem Gericht, da sich dieser nicht nur auf neue Umstände, sondern auch auf Einwände gegen die Anordnung der Haft stützen kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 201 Rn. 17 und vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris).

    Hat sich der Antrag auf Haftaufhebung danach (hier durch den Ablauf des Zeitraums, für den die Haftverlängerung angeordnet worden war) erledigt, so kann das Verfahren in der Beschwerdeinstanz mit dem Antrag fortgesetzt werden, die Rechtsverletzung des Betroffenen festzustellen (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 201 Rn. 18, vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris und vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, Rn 12, juris).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11
    Zwar kann der Haftantrag dem Betroffenen bei einfachen, überschaubaren Sachen erst unmittelbar vor dessen Anhörung eröffnet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11
    Die gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG i. V. m. mit dem Feststellungsantrag nach § 62 FamFG statthafte (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 210, 150, 151 Rn. 9 f.) und auch im Übrigen zulässige (§ 71 FamFG) Rechtsbeschwerde ist begründet.
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10

    Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11
    Allein das rechtliche Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung erlaubt nicht die Stellung eines Feststellungsantrags losgelöst von dem jeweiligen Rechtsschutzsystem, sofern es dem Betroffenen - wie hier - zumutbar und möglich war, eine von der Verfahrensordnung bereitgestellte Rechtsschutzmöglichkeit zu ergreifen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143, 144 Rn. 8 und vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 201 Rn. 15).
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung bei fehlendem Einvernehmen mit

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11
    Dabei kann die Behörde zwar zur Vermeidung von Wiederholungen - wie es die Beteiligte zu 2 getan hat - in dem Antrag auf Haftverlängerung wegen der nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG von ihr darzulegenden Tatsachen auf ihre Angaben in dem Haftantrag Bezug nehmen, wenn sich an diesen Umständen nichts geändert hat (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 50/11, Rn. 9, juris).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10

    Vorliegen einer Freiheitsgrundrechtsverletzung im Falle einer Haftverlängerung

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11
    Der Antrag auf eine Haftverlängerung ist nach § 425 Abs. 3 FamFG in gleicher Weise zu begründen wie der erste Haftantrag (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, Rn. 12, juris).
  • BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10

    Möglichkeit der Durchbrechung der formellen Rechtskraft von Entscheidungen über

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11
    Hat sich der Antrag auf Haftaufhebung danach (hier durch den Ablauf des Zeitraums, für den die Haftverlängerung angeordnet worden war) erledigt, so kann das Verfahren in der Beschwerdeinstanz mit dem Antrag fortgesetzt werden, die Rechtsverletzung des Betroffenen festzustellen (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 201 Rn. 18, vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris und vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, Rn 12, juris).
  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 281/11

    Verletzung des Anspruchs eines Asylbewerbers auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • LG München I, 07.01.2013 - 13 T 24974/12

    Ablehnende Entscheidung über ein Auf- oder Wideraufnahmeersuchen bereits vor

    Der Antrag auf Haftaufhebung gemäß § 426 S. 1 FamFG kann sich nicht nur auf neue Umstände, sondern auch auf Einwände gegen die Anordnung der Haft stützen (BGH Beschluss vom 11.10.2012, V ZB 232/11, Tz 11).
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